Solarstrom · Direktvermarktung · Elektromobilität
Ende der Einspeisevergütung? So wird Ihr Solarstrom zur Chance.
Die Regeln für Solarstrom verändern sich. Mit Direktvermarktung, intelligentem Speicher und perspektivisch bidirektionalem Laden können Sie Ihre Energie gezielter nutzen – und unter passenden Bedingungen sogar höhere Erlöse erzielen.

Was bedeutet „Ende der Einspeisevergütung“?
Hinter der Schlagzeile stehen zwei unterschiedliche Fragen: Läuft die Förderung Ihrer bestehenden Anlage nach vielen Jahren aus? Oder verändern sich die Regeln für eine neu geplante Photovoltaikanlage?
Für bestehende Anlagen sieht das EEG grundsätzlich eine Förderdauer von 20 Jahren vor; bei gesetzlich bestimmten Vergütungssätzen reicht sie bis zum Ende des zwanzigsten Zahlungsjahres. Die individuelle Inbetriebnahme und der Förderstatus sind entscheidend. Eine Reform für Neuanlagen bedeutet keinen pauschalen sofortigen Wegfall aller bestehenden Vergütungen. [2]
Der Bundestag hat den Regierungsentwurf zur EEG-Novelle 2027 am 24. September 2026 erstmals beraten und an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Geplant sind mehr Direktvermarktung und eine Abkehr von der bisherigen festen Vergütung für neue Anlagen. Für bestimmte kleine Anlagen enthält der Vorschlag eine auf 36 Monate begrenzte Übergangszahlung. Stichtage, Förderbedingungen und die endgültige Ausgestaltung können sich im Verfahren noch ändern. [1] [3]
Unsere Empfehlung: Planen Sie Ihre Energieversorgung so, dass Eigenverbrauch und eine passende Vermarktung zusammen funktionieren. Eine konkrete Wirtschaftlichkeitsprüfung hilft mehr als die Hoffnung auf eine einzelne Förderregel.
Unsere Lösung: Ihren Überschussstrom direkt vermarkten
Bei der Direktvermarktung verkauft ein spezialisierter Dienstleister Ihren eingespeisten Strom am Strommarkt. Sie müssen dafür weder selbst an der Börse handeln noch laufend Preise beobachten. Entscheidend ist, wie Ihr Vertrag die Erlöse abrechnet und welche Kosten entstehen. Je nach Förderstatus kommt geförderte Direktvermarktung mit Marktprämie oder eine Vermarktung ohne diese Förderung infrage. [4]
Hirschberger Energietechnik hilft Ihnen, einen passenden Direktvermarktungstarif zu finden. Wir betrachten Ihre Photovoltaikanlage, den Stromspeicher, die Wärmepumpe und Ihre Ladeinfrastruktur gemeinsam. Anschließend prüfen wir, welche technischen Voraussetzungen erfüllt sind und welcher Weg zu Ihrer Anlage passt.
- Ihre Anlage verstehen: Inbetriebnahme, Leistung, bisherige Vergütung, Jahreserzeugung und tatsächliche Einspeisung aufnehmen.
- Das Angebot vergleichen: Erlösmodell, Grundgebühren, mengenabhängige Kosten, Vertragslaufzeit und Umgang mit negativen Preisen prüfen.
- Die Technik abstimmen: Messsystem, Kommunikation, Steuerbarkeit und Kompatibilität mit Speicher und Energiemanagement klären.
- Den Wechsel begleiten: Die nötigen Schritte mit Direktvermarkter, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber abstimmen.
Sind höhere Erlöse als mit der festen Vergütung möglich?
Ja – wenn die erzielten Erlöse nach Kosten über Ihrer Vergleichsvergütung liegen. Das ist eine Chance, keine pauschale Zusage. Ein hoher Börsenpreis zu einem Zeitpunkt hilft wenig, wenn Ihre Anlage gerade keinen Strom einspeist. Relevant ist der tatsächlich für Ihre Einspeisemengen abgerechnete Erlös.
Speicher und eine passende Steuerung können die Einspeisung in wertvollere Zeitfenster verschieben. Die Bundesnetzagentur beschreibt diese preisoptimierte Vermarktung ausdrücklich als Möglichkeit, höhere Erlöse zu erzielen. Ladeverluste, Batterienutzung und zusätzliche Kosten gehören dabei in die Rechnung. [5]
Ein einfaches Rechenbeispiel
Annahme: 4.000 kWh Einspeisung pro Jahr. Als Vergleich dienen 7,70 ct/kWh – der veröffentlichte Satz für neue Dachanlagen bis 10 kW mit Überschusseinspeisung bei Inbetriebnahme von August bis Dezember 2026. Für Ihre bestehende Anlage kann ein anderer Satz gelten. [4]
| Modell | Rechnung pro Jahr | Ergebnis |
|---|---|---|
| Feste Vergütung | 4.000 kWh × 7,70 ct | 308 € |
| Direktvermarktung: 12 ct erzielt | 480 € − 100 € angenommene Gesamtkosten | 380 € · 72 € mehr |
| Direktvermarktung: 6 ct erzielt | 240 € − 100 € angenommene Gesamtkosten | 140 € · 168 € weniger |
Die 12 bzw. 6 ct/kWh und 100 € Kosten sind frei gewählte Rechenannahmen. Es wird keine zusätzliche Marktprämie angesetzt. Alle durch einen Wechsel verursachten Gebühren und Messkosten müssen in der echten Rechnung berücksichtigt werden. Steuern, Investitionen und Speicherverluste sind hier nicht modelliert.
Bidirektionales Laden: Das Auto wird Teil Ihrer Energieversorgung
Ein geeignetes Elektroauto kann Strom nicht nur aufnehmen, sondern auch wieder abgeben. Vehicle-to-Home (V2H) versorgt das Haus aus der Fahrzeugbatterie. Vehicle-to-Grid (V2G) ermöglicht die Rückspeisung ins öffentliche Netz. Das sind unterschiedliche Anwendungen – eine gewöhnliche Wallbox oder eine Steckdose am Auto bietet nicht automatisch beides.

Spannend ist das Zusammenspiel: Solarstrom speichern, das Haus bei Bedarf versorgen und – mit einem geeigneten Vermarktungsmodell – Energie in wirtschaftlich interessante Zeitfenster verschieben. Ihre nächste Fahrt bleibt dabei maßgeblich: Eine Mindestladung und die geplante Abfahrtszeit müssen im Energiemanagement berücksichtigt werden.
Wir prüfen mit Ihnen Fahrzeugfreigabe, passende bidirektionale Wallbox, Herstellerkompatibilität, Messkonzept, Netzanschluss und Tarif. Auch Batteriegarantie, Wirkungsgrad und verfügbare Standzeiten beeinflussen, ob sich die Lösung für Sie lohnt.
Die häufigsten offenen Fragen
Muss ich meine bestehende Einspeisevergütung jetzt aufgeben?
Nein, aus dem Reformvorschlag für Neuanlagen folgt das nicht. Zuerst prüfen wir Ihren bestehenden Förderanspruch und vergleichen einen möglichen Wechsel mit Ihrer tatsächlichen Vergütung. [2]
Bekomme ich Börsenerlös und feste Einspeisevergütung gleichzeitig?
Für dieselbe eingespeiste Strommenge werden diese Modelle nicht einfach addiert. Bei geförderter Direktvermarktung kann unter den EEG-Voraussetzungen eine Marktprämie hinzukommen; sie ist von der festen Einspeisevergütung zu unterscheiden. [4]
Was passiert bei niedrigen oder negativen Preisen?
Das hängt von Förderregeln und Vertrag ab. Wir prüfen, wie Preise weitergegeben werden und ob Steuerung, Speicherung oder Eigenverbrauch sinnvoll reagieren können. Direktvermarktung garantiert nicht in jeder Marktphase höhere Einnahmen.
Kann jedes E-Auto Strom ins Netz zurückspeisen?
Nein. Fahrzeug, Wallbox, Steuerung, Messung und Netzanschluss müssen die Anwendung unterstützen. Eine V2H-Freigabe ist zudem nicht automatisch eine Freigabe für V2G.
Ein Ansprechpartner für Strom und Wärme
Machen wir Ihren Solarstrom bereit für die nächste Phase.
Sie planen eine PV-Anlage, möchten Ihre bestehende Anlage weiterentwickeln oder interessieren sich für das E-Auto als Speicher? Wir helfen Ihnen mit dem passenden Direktvermarktungstarif und einem abgestimmten Energiekonzept – herstellerunabhängig und persönlich.
Beratung buchen08191 9636780Quellen & Stand der Recherche
- Deutscher Bundestag: Erste Beratung der EEG-Novelle 2027
- EEG § 25: Beginn und Dauer des Förderanspruchs
- Bundeswirtschaftsministerium: Regierungsentwurf zur EEG-Reform
- Bundesnetzagentur: Förderung, Marktprämie und aktuelle Vergütungssätze
- Bundesnetzagentur: MiSpeL-Beschluss und preisoptimierte Vermarktung
- Bundesnetzagentur: MiSpeL-Festlegung und Übergangsbedingungen
Stand: 6. Oktober 2026. Gesetzesvorhaben, Freigaben und Tarife können sich ändern. Die Eignung wird für Ihre Anlage individuell geprüft.